Arbeiten

Erstellt: 05.08.2022 Lesedauer ca. ≤ 1 Min.

In dem ersten Schreiben der Ausländerbehörde wird in der Regel mitgeteilt, dass eine Arbeitsaufnahme gestattet ist.

Für die Jobsuche können Sie die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen oder jedes andere Jobportal.

Sollten Geflüchtete keine Leistungen nach dem SGB II erhalten können, ist die Bundesagentur für Arbeit zu kontaktieren. Jobanfragen sind in diesem Fall per E-Mail an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Die E-Mail-Adresse dafür: BadHomburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur für Arbeit sammelt Anfragen von Betrieben und vermittelt gezielt.

Prinzipiell gilt es, das Jobcenter des Main-Taunus-Kreises über die geplante Aufnahme einer Arbeit zu informieren, um den Leistungsbezug entsprechend zu berechnen.

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