Folgende behördliche Schritte sind nach der Ankunft in Hattersheim am Main zu erledigen:
Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde
- Zuerst:
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E-Mail an die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises senden und nachfolgende gescannte Dokumente mitschicken:
- Pässe oder andere Identitätsnachweise mit Einreisestempel
- Falls vorhanden, Nachweis einer Reisekrankenversicherung
- Kontaktdaten der Geflüchteten und Angabe des jetzigen Wohnortes
- Name sowie Telefonnummer einer deutschsprachigen Kontaktperson
Die Ausländerbehörde vergibt einen persönlichen Termin um die Registrierung durchzuführen.
Der Termin kann nicht geändert werden, daher ist er auf jeden Fall wahrzunehmen. Die Registrierung ist Voraussetzung für finanzielle Leistungen nach dem SGB II/XII. Eine Antragsstellung ist am Tag der Registrierung möglich.
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
Der Antrag kann formlos gestellt werden oder das Antragsformular verwendet werden.
Download mit Rechtsklick
Antragsformular Aufenthaltsgenehmigung (PDF-Formular)
Versand per E-Mail: auslaenderwesen@mtk.org
- Per Post ist der Antrag an nachfolgende Adresse zu schicken:
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Main-Taunus-Kreis
Ausländerbehörde
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim
Beantragung finanzieller Unterstützung
Es kann Grundsicherung nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beantragt werden.
Zuständig für Leistungen nach dem SGB II ist die Anlaufstelle des Kommunalen Jobcenters.
- Adresse / Kontaktdaten
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Main-Taunus-Kreis
Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim
Telefon: 06192 201-1396
Telefax: 06192 201-1724
E-Mail: kommunalesjobcenter@mtk.org
Zuständig für Leistungen nach dem SGB XII ist die Servicestelle (Nebengebäude) des Amtes für Soziales. (Bitte auch den Antrag nach SGB II verwenden)
- Adresse / Kontaktdaten
-
Main-Taunus-Kreis
Amt für Soziales
Am Kreishaus 1 – 5
65719 Hofheim
Telefon: 06192 201-0
Telefax: 06192 201-1724
E-Mail: soziales@mtk.org
Anträge können gerne schon ausgefüllt mitgebracht werden.
Download mit Rechtsklick
Anmeldung im Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro „Stadtpunkt“
Zuständig ist das Bürgerbüro „Stadtpunkt“ der Stadt Hattersheim am Main. Für die Anmeldung wird eine Wohnungsgeberbescheinigung, die auch vom Mieter einer Wohnung ausgestellt werden kann, gebraucht.
Download mit Rechtsklick
🗁 Wohnungsgeberbestaetigung zur Vorlage bei der Meldebehoerde.pdf (55,2 KiB)
- Zusätzlich mitbringen:
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- Reisepass,
- Geburtsurkunden Kinder,
- Eheurkunde
- Ggf. Registrierung einer Erstaufnahme-Einrichtung
- Adresse / Kontaktdaten
-
Stadtpunkt Hattersheim
Bahnhof Hattersheim
Bahnhofsplatz 1
65795 Hattersheim am Main
Telefon: 06190 970-272
Telefon: 06190 970-273
Telefon: 06190 970-274
Telefon: 06190 970-284
Telefax: 06190 970-270
E-Mail: stadtpunkt@hattersheim.de
- Öffnungszeiten:
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- Montag bis Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
- Montag und Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Kontoeröffnung
Die Eröffnung eines inländischen Girokontos ist für den persönlichen Zahlungsverkehr wichtig. Das Konto wird für z.B. Gehaltszahlungen oder Mietzahlungen gebraucht. Mögliche Sozialleistungen können auch auf ein Girokonto überwiesen werden. Eine Kontoeröffnung ist bei jedem Geldinstitut möglich. Bitte erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Konditionen.
Nachfolgende Geldinstitute haben Filialen in Hattersheim am Main:
- Frankfurter Volksbank e.G.
- Nassauische Sparkasse
- Taunus Sparkasse
Zur Kontoeröffnung wird in der Regel ein gültiges Legitimationsdokument (Ausweis oder Reisepass), eine Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, E-Mail-Adresse und Mobilnummer gebraucht. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Geldinstitut Ihrer Wahl.